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Wespen & Hornissen

Wespen & Hornissen

Der Lebenszyklus
Alle Wespen bilden einjährige Nester, die Wespenvölker leben nur einen Sommer, nur die im Herbst
begattete Königin überwintert in engen Ritzen. Im April und Mai sucht die Wespen-Königin einen neuen
Platz zum Nestbau, legt dort Eier in Waben ab, füttert die geschlüpften Larven und zieht so bis zum
Verpuppen die ersten Arbeiterinnen heran. Sobald diese geschlüpft sind, übernehmen die Arbeiterinnen
den weiteren Nestbau, die Futtersuche, die Pflege der Larven und die Bewachung. Im August schlüpfen
dann die Männchen und die Jungköniginnen, die das Nest verlassen und sich paaren. Die aktuelle Königin
stirbt und mit dem ersten Frost auch das restliche Leben im Nest, das dann problemlos entfernt werden
kann, bezogen wird es ohnehin nicht mehr.
Probleme für den Menschen treten üblicherweise nur mit der .Deutschen Wespe“ und der .Gemeinen
Wespe“ auf. Diese beiden Arten bilden größere Völker mit manchmal mehreren tausend Arbeiterinnen.
Außerdem haben diese Arten sich den Gewohnheiten der Menschen angepasst und teilen sich mit den
Menschen den Lebensraum – gegebenenfalls auch die Nahrung. Vor allem nach dem Auflösen der Nester
im späten Sommer .fliegen“ die einzelnen Arbeiterinnen auf Zwetschgenkuchen und Grillplatten, um den
Hunger zu stillen.
Im Allgemeinen aber sind Wespen außerhalb ihres Nestbereiches nicht aggressiv. So stechen Wespen
nur. wenn sie sich oder das Nest bedroht sehen. Allgemein gilt, dass ein Wespenstich ungefährlicher als
der Stich einer Biene ist.

Wespennester in der Nähe des Menschen
Wenn sich nun aber die Wespen in, an oder in der Nähe einer Wohnung eingerichtet haben gilt es
abzu wägen, wie man damit am besten umgeht. Da die Saison von Wespen ohnehin nur bis den jeweiligen
Herbst geht, sollte sich man sich fragen, ob nicht übergangsweise eine gemeinsame und friedliche
Koexistenz möglich ist. Schließlich erfüllen Wespen wichtige ökologische Aufgabe wie das Fangen großer
Mengen an Insekten, um diese an ihren Nachwuchs zu verfüttern. Nicht umsonst stehen sie unter
besonderem rechtlichen Schutz. Befindet sich das Wespennest jedoch an einer Stelle, die häufig vom
Menschen frequentiert wird, kann unter Umständen auch dessen Entfernung das Mittel der Wahl sein.

Sonderfall Hornissen
Eine besondere Rolle unter den Wespen nimmt die Hornisse ein. Die Hornisse ist eine Art der Wespen und
steht in Deutschland sowie in Teilen Österreichs unter Naturschutz. Das heißt, ein Nest darf weder
beseitigt werden, noch dürfen Tiere getötet werden.
Wespen – ein Fall für die Feuerwehr? An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Feuerwehr
hier nur tätig werden darf, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr
im Verzug nicht möglich ist.
Somit bleibt dann die Möglichkeit, ein Nest selbst zu entfernen oder wenn dies nicht möglich ist, einen
gewerblichen Anbieter (Branchensuche: .Schädlingsbekämpfung“) dazu zu beauftragen. Die Feuerwehr ist
gesetzlich gehalten, sich selbst – bis auf einzelne akute Fälle oder in städtischen Einrichtungen wie
Schulen oder Kindergärten – aus der Insektenbekämpfung zurückzunehmen

Wespenbeseitiqung – Ein Fall für die Feuerwehr?

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr wieder häufiger Anrufe ein. in denen
sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus
oder Garten hilfesuchend an uns wenden. Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur
unter besonderen Voraussetzungen möglich. Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem
die Technische Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen
Interesse liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel
oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind. Weiterhin ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe der Betroffenen möglich ist. Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Beseitigung eines Wespennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.
  2. Es kann nicht oder nicht In der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche
    Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.
  3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.
    Zu 1.) Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.
    Zu 2.) Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den gelben Seiten. Branchenbüchem usw. entnommen werden.
    Zu 3.) Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.

    Der Einsatz der Feuerwehr ist mit Kosten, nach aktueller Kostensatzung, verbunden!

Erreichbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr Dörfles-Esbach

In dringenden Notfällen wählen Sie die Notrufnummer: 112
In weniger dringenden Angelegenheiten wählen Sie die Nummer der
FF Dörfles-Esbach oder Sie melden sich in der Gemeindeverwaltung.

FF Dörfles-Esbach Gerätehaus (nicht ständig besetzt): 09561 / 3560606
Gemeindeverwaltung Dörfles-Esbach 09561 / 23330

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